Pflichtvorsorge-
untersuchungen

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Zur Verhinderung und frühzeitigen Erkennung berufsbedingter Erkrankungen und Berufskrankheiten hat der Träger der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach den G-Grundsätzen 1 – 46 definiert, anläßlich derer Arbeitnehmer zu den Gefährdungsaspekten beraten werden, die sich aus ihrer beruflichen Tätigkeit regelmäßig ergeben (Beratungsuntersuchung). Hierbei werden 3 Untersuchungsarten unterschieden.

Pflichtuntersuchungen:

Für Arbeitnehmer unumgängliche Beratungsuntersuchungen bei besonders gesundheitsgefährdenden beruflichen Tätigkeiten.

Arbeitgeber haben solche Vorsorgeuntersuchungen für betroffene Mitarbeiter regelmäßig zu veranlassen.

Welche beruflichen Tätigkeiten eine Pflichtuntersuchung zur Folge haben, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für den jeweiligen Arbeitsplatz. Diese wird von Arbeitgeber, Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit gemeinsam erstellt.

Die nach Pflichtuntersuchungen zu erstellende arbeitsmedizinische Bescheinigung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit ist Voraussetzung für die weiter Verrichtung der im Focus stehenden Tätigkeit.

Arbeitgeber haben über Pflichtuntersuchungen eine Vorsorgekartei zu führen. Weiter siehe ArbMedVV 2008 §4 - Pflichtuntersuchungen.

 

Angebotsuntersuchungen:

Für Arbeitnehmer freiwillige Beratungsuntersuchungen bei geringerem Gefährdungspotential während der Berufstätigkeit.

Arbeitgeber müssen den Arbeitnehmern solche Untersuchungen im Sinne einer Serviceleistung regelmäßig ermöglichen. Weiter siehe ArbMedVV 2008 § 5 - Angebotsuntersuchungen.


Tauglichkeitsuntersuchungen:

Vorsorgeuntersuchungen die arbeitgeberseits zur Verhinderung von Unfällen aus Fürsorgegründen bei Tätigkeiten anzubieten sind, die mit Selbst- und/oder Fremdgefährdung einhergehen:

  • Stapler- und LKW-Fahrertätigkeiten (G25.1)
  • Tätigkeiten mit Absturzgefahren (G 41)
  • Arbeiten mit schwerem Atemschutz (G26.3)
  • Baumarbeiten (H9)

Für Arbeitnehmer ist die Teilnahme an solchen Vorsorgeuntersuchungen in der Regel freiwillig.