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zur Arbeitsmedizin

FAQ - Arbeitsmedizin & Betriebsarzt

Unsere FAQ klären häufige Fragen zu den gesetzlichen Bestimmungen rund um die Arbeitsmedizin, Rechten und Pflichten des Arbeitnehmers und Arbeitgebers, zu den Befugnissen des Betriebsarzts oder allgemeinen arbeitsmedizinischen Belangen. Sollten Sie weitere Fragen haben, so nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. kontakt@arbeitsmedizin-stein.de oder unter 0170-5400221

Welche Aufgaben hat die Arbeitsmedizin?
Arbeitsmedizin ist Präventivmedizin. Sie hat die Aufgabe die Menschen am Arbeitsplatz gesund zu erhalten. Speziell geht es darum möglicherweise durch die Arbeit entstehende Gesundheitsschäden und Arbeitsunfälle zu verhindern, Mitarbeiter nach dem Eintritt arbeitsbedingter Krankheiten und Berufskrankheiten weitergehend zu betreuen und sie bei der Rückkehr ins Berufsleben zu unterstützen (Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell, betriebliches Eingliederungsmanagement nach § 84 SGB IX).
Welche Pflichten und Aufgaben hat der Arbeitgeber im Hinblick auf die Arbeitsmedizin?
Arbeitgeber bzw. Unternehmer sind verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben bezüglich des gesundheitlichen Schutzes der Arbeitnehmer (Arbeitsschutz) umzusetzen. Diese Pflichten ergeben sich im wesentlichen aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG) und der Vorschrift 2 für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2). Gemäß § 2 ASIG hat er einen Betriebsarzt zu bestellen.
Was ist unter dem alternativen Betreuungsmodell zu verstehen?
Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten dürfen den Arbeitsschutz selbst erbringen. Dies setzt allerdings voraus, dass der Unternehmer aktiv in das Bestriebsgeschehen eingebunden ist und regelmäßig an BG-lichen Fortbildungsmaßnahmen teilnimmt.
Welches sind die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen der Arbeitsmedizin?
Welche Qualifikationen muss ein Betriebsarzt haben?
Der Betriebsarzt ist idealerweise Facharzt für Arbeitsmedizin. Er muss aber mindestens die arbeitsmedizinische Fachkunde nachweisen können.
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber gegenüber dem Betriebsarzt?
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, das der Betriebsarzt alle erforderlichen Auskünfte über die Arbeitsverhältnisse und die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilungen erhält und hat ihm die Begehung der Arbeitsplätze zu ermöglichen. (§ 3 ArbMedVV).
Darf der Arbeitgeber dem Betriebsarzt Weisungen erteilen?
Nein. Der Betriebsarzt ist gem. § 8 Abs. 1 ASiG i.V.m. § 2 Abs. 4 Muster-Berufsordnung für Ärzte (PDF) weisungsfrei.
Welche Stellung hat der Betriebsarzt im Betrieb?
Betriebsärzte dürfen nicht in die weisungsgebundene Hierarchie von Betrieben eingegliedert sein. Sie sind in der Abwendung ihrer arbeitsmedizinischen Fachkunde weisungsfrei und dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden. Betriebsärzte sind nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen und haben die Regeln der ärztlichen Schweigepflicht zu beachten.
Welche Aufgaben hat der Betriebsarzt im Betrieb?
Betriebsärzte haben die Aufgabe, die Mitarbeiter eines Betriebes am Arbeitspatz gesund zu erhalten. Mit diesem Ziel nimmt er an Arbeitsschutzausschutzsitzungen (ASA), Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen und etwaigen Gesundheitszirkeln teil, führt Einstellungs- und arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch, hält Vorträge zu arbeitsmedizinisch relevanten Themen und unterstützt bei der Reintegration länger erkrankter Mitarbeiter in das Berufsleben. Seine Tätigkeitsfelder sind konkret in § 3 ASIG definiert.
Unterliegt der Betriebsarzt der ärztlichen Schweigepflicht?
Die ärztliche Schweigepflicht gilt für jeden Arzt und insofern auch für einen Betriebsarzt. Der Betriebsarzt darf also auch an Arbeitgeber keine medizinischen Details über etwaig untersuchte Mitarbeiter weiter geben.
Darf der Betriebsarzt Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen überprüfen?
Nein. Siehe § 3 Absatz 3 Arbeitssicherheitsgesetz. Zweifel des Arbeitgebers an der Arbeitsunfähigkeit von Mitarbeitern sind beim medizinischen Dienst der Krankenkasse anzumelden.
Darf der Betriebsarzt Arbeitgeberfunktionen übernehmen?
Nein.
Was sind arbeitsmedizinische Gefährdungsfaktoren?
Einflüsse während der Berufstätigkeit, die die Gesundheit eines Arbeitnehmers bedrohen. Sie müssen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bekannt sein soweit wie möglich vermieden/minimiert werden. Beispiele: Lärm, Quarzstaub, Infektionsgefahren, Muskel- und Gelenkbelastungen, Asbeststäube, Bleiverbindungen, Chrom-VI-Verbindungen, Nickelverbindungen, Schweißrauche, Hitze, Auslandsaufenthalte in Regionen mit besonderen klimatischen Verhältnissen etc.
Was versteht man unter arbeitsmedizinischer Vorsorge?
Wegen der Gefährdungsfaktoren seitens des gesetzlichen Unfallversicherungsträgers (DGUV) definierte ärztliche Vorsorgeuntersuchungen, durch welche arbeitsbedingte Erkrankungen / Berufskrankheiten verhindert / frühzeitig erkannt / begleitend ärztlich behandelt werden sollen. Dabei werden Pflicht-, Angebots- und Tauglichkeitsuntersuchungen unterschieden. Zuständig für deren Durchführung ist der Betriebsarzt einer Firma. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind der betriebsspezifischen Betreuung zuzuordnen. Weiter siehe ArbmedVV aus 12.08.
Was muss der Arbeitgeber bei Verdacht auf eine arbeitsbedingte Erkrankung eines Arbeitnehmers tun?
Er muss dem Arbeitnehmer eine ärztliche Vorsorgeuntersuchung anbieten. Siehe § 5 ArbMedVV.
Wie wird der zeitliche Umfang der Grundbetreuung für Betriebsärzte ermittelt?
Er ergibt sich aus der Gefährdungsgruppe und Anzahl der Mitarbeiter eines Betriebes. Die Gefährdungsgruppe wird auf Basis der bestehenden Gefährdungsaspekte seitens der zuständigen Berufsgenossenschaft ermittelt.
Was kosten den Arbeitgeber arbeitsmedizinische Leistungen?
Die Kosten ergeben sich aus dem notwendigen Umfang der arbeitsmedizinischen Betreuung – Grund- und Anlass bezogene Betreuung / betriebsspezifische Betreuung – Vorsorgeuntersuchungen / Einstellungsuntersuchungen / Check up für Führungskräfte / Gesundheitstage im Betrieb. Eine allgemein verbindliche Regelung gibt es hierfür nicht.