Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, sich um den Arbeits- und Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiter zu kümmern. Wie das zu geschehen hat, schreibt das Arbeitssicherheitsgesetz vor (§ 3 und §6 ASIG). Es sieht vor, den Sachverstand eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit einzubeziehen.
Diese beraten und unterstützen Arbeitgeber, Führungskräfte, etwaige betriebliche Interessensvertretungen und Beschäftigte anläßlich der Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA) zu den Arbeitsschutz betreffenden Themen aus medizinischer und technisch-organisatorischer Sicht.
Der Umfang der Grundbetreuung ergibt sich aus der Gefährdungsgruppe eines Unternehmens und gliedert sich in mehrere Themenbereiche.
Themen der Grundbetreuung:
Nutzen Sie die Möglichkeit, auf www.gda-orgacheck.de ihre Arbeitsschutzorganisation zu überprüfen.